
- Geschrieben am 04.01.2018 von Castellan AG
HAFTUNG BEI DEFEKTEN DEFIS
Eine Änderung im Medizinproduktegesetz sieht alle 2 Jahre eine "Sicherheitstechnische Kontrolle" (STK) für Defibrillatoren vor.
Erschienen in: Westfalenpost vom 29.08.17, Artikel und Foto von Hendrik Schulz.
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